VAV lehnt bundesrätlichen Entwurf zur Eigenkapitalunterlegung ausländischer Tochtergesellschaften von systemrelevanten Banken ab
Die vom Bundesrat am 26. September 2025 in die Vernehmlassung geschickte Änderung des Bankengesetzes und der Eigenmittelverordnung sieht vor, dass systemrelevante Banken ihre Beteiligungen an ausländischen Tochtergesellschaften künftig vollständig mit Eigenkapital unterlegen müssen.
Obschon die Mitglieder der VAV nicht direkt von der Vorlage betroffen sind, hat die Vereinigung aufgrund der Tragweite der Vorlage Stellung genommen. Sie hält den vollständigen Abzug ausländischer Beteiligungen im Stammhaus systemrelevanter Banken vom harten Eigenkapital (CET 1) für unverhältnismässig und nicht zielführend. Eine solche Regelung würde zudem die internationale Wettbewerbsfähigkeit des einzigen betroffenen Instituts, der UBS, schwächen und somit negative Auswirkungen auf die Vielfalt und Leistungsfähigkeit des gesamten Schweizer Finanzplatzes haben.