VAV lehnt Verschärfung der «Lex Koller» klar ab
Am 15. April 2026 hat der Bundesrat ein Projekt zur Verschärfung des Bundesgesetzes über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland (BewG, auch «Lex Koller» genannt) vorgelegt. Dieses sieht unter anderem vor, den Wohnungskauf für Drittstaatsangehörige bewilligungspflichtig zu machen, den Erwerb von Ferienwohnungen durch Personen im Ausland weiter einzuschränken und den Erwerb börsenkotierter Anteile an Wohnimmobiliengesellschaften, Immobilienfonds und Immobilien-SICAV durch Personen im Ausland zu untersagen.
In ihrer Stellungnahme lehnt die VAV die vorgeschlagenen Massnahmen klar ab. Sie warnt insbesondere davor, dass die Beschränkung den Erwerb von Immobilien und Immobilienanlagen durch Personen im Ausland ein protektionistisches Signal aussenden und die Attraktivität sowie die rechtliche Verlässlichkeit des Wirtschafts- und Finanzplatzes Schweiz schwächen könnte. Zudem weist die VAV auf kontraproduktive Effekte für den Immobilienmarkt hin.