12. Juli 2024 Regulierung

Die VAV lehnt den Entwurf der FINMA für ein neues Rundschreiben zum FIDLEG ab.

Wir müssen feststellen, dass sich die FINMA mit dem allfälligen Erlass eines Rundschreibens sowohl über den erklärten Willen des Parlaments zur Trennung von Zivil- und Aufsichtsrecht als auch über die abschliessende Regelung des Verordnungsgebers hinwegsetzt. Die FINMA ist für das Aufsichtsrecht zuständig und nicht für die zivilrechtlichen Beziehungen der Finanzdienstleister zu ihren Kundinnen und Kunden. Der Versuch, diesen Bereich mittels Rundschreiben dem öffentlichen Recht zu unterstellen, wird entschieden abgelehnt.

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