Stellungnahme der VAV zur Änderung der Verordnung über die Berichterstattung über Klimabelange
Nachdem die Volksinitiative «Für verantwortungsvolle Unternehmen – zum Schutz von Mensch und Umwelt» im November 2020 abgelehnt wurde und dem vom Parlament im Juni 2020 verabschiedeten indirekten Gegenentwurf der Vorzug gegeben wurde, entschied der Bundesrat, diesen im August 2021 durch eine Ausführungsverordnung im Obligationenrecht umzusetzen. So verabschiedete der Bundesrat im November 2022 die Verordnung über die Berichterstattung über Klimabelange, die am 1. Januar 2024 in Kraft getreten ist. Diese Verordnung verpflichtet Unternehmen jährlich über nichtfinanzielle Belange zu berichten.
Im Dezember 2024 hat der Bundesrat eine Vernehmlassung zur Änderung dieser Verordnung eröffnet, um sie an internationale Entwicklungen anzupassen der unter anderem vorsieht, dass sich die Berichterstattung auf einen «international anerkannten Standard» oder auf den «in der Europäischen Union verwendeten Standard» beziehen muss. Zudem sollen Mindestanforderungen für spezifische und strengere Fahrpläne für die Unternehmen des Finanzsektors eingeführt werden.
In ihrer Stellungnahme hierzu hat die VAV gefordert zuzuwarten, zumindest bis zur Konkretisierung der regulatorischen Entwicklungen in der EU. Ausserdem lehnt die VAV die Einführung von spezifischen Übergangsplänen für den Finanzsektor, die auch «Scope 3»-Emissionen beinhalten, ab.