Sustainable Finance
Aufgrund seiner Funktion als wichtiger Kapitalgeber sowie seiner Risikomanagementfunktion kommt dem Finanzsektor beim Übergang zu einer nachhaltigen Wirtschaft eine bedeutende Rolle zu. Die VAV engagiert sich im Rahmen ihre Expertengruppe für Sustainable Finance in diesem Bereich.
VAV Sustainable Finance Priorities
Die VAV ist sich seit Jahren der Rolle des Finanzsektors beim Übergang zu einer nachhaltigen Wirtschaft bewusst und erkennt die Bedeutung der Berücksichtigung von ESG-Präferenzen der Kundschaft als Unterscheidungsmerkmal in der Vermögensverwaltung an. Vor diesem Hintergrund hat die VAV 2021 die Initiative «Sustainable Finance – als Chance für die Vermögensverwaltung» ins Leben gerufen. Diese beabsichtigt, sowohl private als auch institutionelle Anleger dabei zu unterstützen, nachhaltig zu investieren.
Berichterstattung
Nachdem die Volksinitiative «Für verantwortungsvolle Unternehmen – zum Schutz von Mensch und Umwelt» im November 2020 abgelehnt wurde und dem vom Parlament im Juni 2020 verabschiedeten indirekten Gegenentwurf der Vorzug gegeben wurde, entschied der Bundesrat, diesen im August 2021 durch eine Ausführungsverordnung im Obligationenrecht umzusetzen. So verabschiedete der Bundesrat im November 2022 die Verordnung über die Berichterstattung über Klimabelange, die am 1. Januar 2024 in Kraft getreten ist. Somit sind grosse Unternehmen seitdem verpflichtet, jährlich über nichtfinanzielle Belange zu berichten.
Im Dezember 2024 hat der Bundesrat eine Vernehmlassung zur Änderung dieser Verordnung eröffnet, um sie an internationale Entwicklungen anzupassen der unter anderem vorsieht, dass sich die Berichterstattung auf einen «international anerkannten Standard» oder auf den «in der Europäischen Union verwendeten Standard» beziehen muss. Zudem sollen Mindestanforderungen für spezifische und strengere Fahrpläne für die Unternehmen des Finanzsektors eingeführt werden.
In ihrer Stellungnahme hierzu hat die VAV gefordert zuzuwarten, zumindest bis zur Konkretisierung der regulatorischen Entwicklungen in der EU. Ausserdem lehnt die VAV die Einführung von spezifischen Übergangsplänen für den Finanzsektor, die auch «Scope 3»-Emissionen beinhalten, ab. Der Bundesrat hat im Juni 2025 beschlossen, diese Revision vorläufig einzustellen, bis die Europäische Union über ihre geplanten Vereinfachungen entschieden hat, spätestens hingegen bis im Frühjahr 2026.