Stellungnahme der VAV zum Wechsel des FATCA-Modells
Im Juni 2024 haben die Schweiz und die USA ein neues FATCA-Abkommen unterzeichnet. Dieses sieht einen Wechsel zu dem sogenannten «Model 1» vor, gemäss welchem die Schweizer Finanzinstitute künftig die erforderlichen Daten an die Eidgenössische Steuerverwaltung liefern, die sie dann an die US-Steuerbehörden weiterleitet. Bisher erfolgte die Übermittlung direkt an die US-Behörden. Zudem soll die Schweiz neu auch Kontodaten aus den USA erhalten. Am 7. März 2025 eröffnete der Bundesrat die Vernehmlassung für dieses neue FATCA-Abkommen, für dessen Umsetzung eine Anpassung des nationalen Rechts erforderlich ist.
Die VAV unterstützt den Modellwechsel grundsätzlich, fordert jedoch die ersatzlose Streichung der vorgesehenen Strafbestimmung für Fahrlässigkeit im Rahmen der Umsetzung von FATCA. Nach aktueller Planung sollte der Wechsel zum neuen System in der Schweiz am 1. Januar 2027 in Kraft treten.