Stellungnahme der VAV zum Bundesgesetz über das Entlastungspaket
Um Defizite zu vermeiden, die Schuldenbremse einzuhalten und den Bundeshaushalt mittelfristig im Gleichgewicht zu halten, hat der Bundesrat das sogenannte Entlastungspaket 27 mit zahlreichen Massnahmen erarbeitet und am 29. Januar 2025 in die Vernehmlassung geschickt. Im Rahmen dieses Entlastungspakets hat der Bundesrat auch eine Erhöhung der Besteuerung von Kapitalbezügen aus der zweiten und dritten Säule vorgeschlagen.
Grundsätzlich begrüsst die VAV Massnahmen zur Eindämmung des Wachstums der Staatsausgaben und zur Sicherung des Haushaltsgleichgewichts. Allerdings würden die vorgeschlagenen Massnahmen im Bereich der beruflichen Vorsorge das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in die Institutionen schwächen und die Anreize zur privaten Vorsorge gerade in einer Zeit reduzieren, in der diese gefördert werden sollte. Entsprechend hat sich die VAV im Rahmen des Vernehmlassungsverfahrens zu diesem Entwurf deutlich gegen diese Massnahme ausgesprochen.