Regulierung
Bankenregulierung bildet den Rahmen, in dem Finanzinstitute operieren. Die VAV setzt sich dafür ein, dass künftige Bankenregulierungen die Wettbewerbsfähigkeit der Schweizer Asset-Management- und Vermögensverwaltungsbanken und die Exportfähigkeit ihrer Dienstleistungen wahren und die Vielfalt des Finanzplatzes somit erhalten bleibt.
Anpassung des Too-Big-To-Fail-Dispositivs
Die Übernahme der Credit Suisse durch die UBS im März 2023 stellte eine Zäsur für den Schweizer Finanzplatz dar. Nach Expertenstudien und Publikationen der SNB, FINMA und internationaler Gremien veröffentlichte der Bundesrat im April 2024 seinen Bericht zur Bankenstabilität. Darin kommt er zum Schluss, dass das Too-Big-To-Fail-Dispositiv weiterentwickelt werden muss. Er schlägt 22 Massnahmen zur direkten Implementierung in den drei Stossrichtungen Prävention, Liquidität und Kriseninstrumentarium vor. Bei sieben weiteren Massnahmen ist eine vertiefte Prüfung vorgesehen.
Die Parlamentarische Untersuchungskommission (PUK) "Geschäftsführung der Behörden – CS-Notfusion” untersuchte die Geschäftsführung des Bundesrates, der Bundesverwaltung und anderer Träger von Aufgaben des Bundes während der Ereignisse im Frühjahr 2023 und kam zum Schluss, dass jahrelanges Missmanagement der Credit Suisse die Ursache der Krise war. Sie kritisiert die FINMA-Erleichterungen im Bereich der Eigenmittel für ausländische Tochtergesellschaften und bedauert die teilweise fehlende Wirksamkeit der Aufsichtstätigkeit. Zur Behebung der identifizierten Mängel sprach die PUK 20 Empfehlungen aus und verabschiedete vier Motionen sowie sechs Postulate. Die vorgeschlagenen Anpassungen der Finanzmarktregulierung richten sich an die systemrelevanten Banken. Sämtliche Vorstösse der PUK wurden in der Frühlingssession 2025 von National- und Ständerat angenommen und erteilen dem Bundesrat somit verbindliche Aufträge.
Am 6. Juni 2025 veröffentlichte der Bundesrat die Eckwerte zur Änderung des Bankengesetzes. Diese zielen darauf ab, die Massnahmen aus dem Bericht des Bundesrates zur Bankenstabilität sowie aus dem Bericht der PUK umzusetzen. Die vorgeschlagenen Massnahmen werden ab Herbst 2025 gestaffelt in die Vernehmlassung geschickt.
Für den Bankenplatz Schweiz wird es zentral sein, die richtige Balance zwischen Stabilität und Konkurrenzfähigkeit zu finden. Da die Credit-Suisse-Krise kein Branchenversagen war, ist es aus Sicht der VAV zwingend, dass die Proportionalität strikt gewahrt wird und dass allfällige neue Regeln die Grösse, die Komplexität, das Risikoprofil und die Rechtsform der jeweiligen Bankinstitute berücksichtigen. Die VAV begleitet diese Arbeiten eng, insbesondere im Rahmen der Aktivitäten der Schweizerischen Bankiervereinigung (SBVg).
Implementierung der finalen Basel III-Standards («Basel III Final»)
Als letzte Komponente seiner Reaktion auf die globale Finanzkrise von 2008/2009 verabschiedet der Basler Ausschuss für Bankenaufsicht (Basel Committee on Banking Supervision, BCBS) 2017 die finalen Basel III-Standards. Die zentralen Elemente des Pakets sind: i) die Erhöhung der Risikosensitivität der Eigenkapitalregulierung sowie ii) die Einführung einer Kapital-Untergrenze bei Verwendung interner Modelle (Output Floor). So wurden etwa die Standardansätze im Bereich der Hypothekarkredite risikosensitiver ausgestaltet, was zu einem Anstieg der Risikogewichte bei Renditeliegenschaften führt. 2019 wurde das Reformpaket mit einem überarbeiteten Mindeststandard für Marktrisiken ergänzt.
Im Juni 2024 entschied der Bundesrat– trotz diverser Verzögerungen in relevanten Jurisdiktionen wie den USA, der EU oder dem Vereinigten Königreich und insbesondere auch entgegen entsprechenden Forderungen der Branche nach einer zeitlich abgestimmten Umsetzung – den Standard wie geplant per 1. Januar 2025 mittels Anpassung der Eigenmittelverordnung in Kraft zu setzen. Der Bundesrat beauftragte zudem die FINMA, technische Ausführungsbestimmungen zu verschiedenen Bereichen von Basel III Final zu erlassen. Dieser Auftrag erfolgte mit dem Erlass fünf neuen FINMA-Verordnungen. Die VAV bedauert dieses unnötige Vorpreschen der Schweiz, da die mangelnde zeitliche Abstimmung zu Wettbewerbsnachteilen gegenüber relevanten Konkurrenzfinanzplätzen führen kann.
Geldwäschereibekämpfung
Im September 2025 hat das Parlament das Gesetz über die Transparenz von juristischen Personen und die Feststellung der wirtschaftlich Berechtigten (TJPG) sowie die Revision des Geldwäschereigesetzes (GwG) verabschiedet. Damit wird das Dispositiv zur Bekämpfung der Geldwäscherei ausgebaut und den internationalen Standards in diesem Bereich (FATF/GAFI) entsprechen. Kernelemente sind: i) die Einführung eines nationalen Registers, in das Gesellschaften und andere juristische Personen ihre wirtschaftlich Berechtigten eintragen müssen und ii) die künftige Anwendung der geldwäschereirechtlichen Sorgfaltspflichten bei beratenden Tätigkeiten, insbesondere bei der Rechtsberatung, die ein erhöhtes Geldwäschereirisiko aufweisen. Grundsätzlich begrüsst die VAV die Umsetzung dieser Massnahmen, mit denen die Schweiz ein wichtiges Zeichen setzt. Allerdings bedauert sie, dass das verabschiedete Gesetz keine Richtigkeitsvermutung der Einträge im Register enthält.
Im Oktober 2025 schickte der Bundesrat die Vorlage zur Umsetzungsverordnung (TJPV) in die Vernehmlassung. Damit sollen die Rechte und Pflichten der Finanzintermediäre sowie die Zuständigkeiten der Behörden konkretisiert werden. Zudem sollen der Inhalt des Registers und Aspekte des Datenschutzes festgelegt werden. Das Inkrafttreten wird für das Jahr 2026 erwartet.