Stellungnahme der VAV zur Änderung der Eigenmittelverordnung (ERV)
Am 6. Juni 2025 hat der Bundesrat die Eckwerte zur Änderung des Bankengesetzes veröffentlicht. Diese zielen darauf ab, die Massnahmen aus dem Bericht des Bundesrates zur Bankenstabilität sowie aus dem Bericht der Parlamentarischen Untersuchungskommission umzusetzen. Das Paket beinhaltet Massnahmen auf Gesetzes- und Verordnungsstufe. Ebenfalls am 6. Juni 2025 wurde die Vernehmlassung zur Änderung der Eigenmittelverordnung (ERV) eröffnet.
Im Rahmen dieser Vernehmlassung hat die VAV Stellung genommen. Sie erachtet die vom Bundesrat festgelegten Eckwerte sowohl inhaltlich als auch hinsichtlich ihres Anwendungsbereichs als übertrieben. Sie fordert, auf eine Ausweitung des Anwendungsbereichs allfälliger neuer Massnahmen auf nicht systemrelevante Banken zu verzichten. In ihrer Stellungnahme zu den Änderungen der ERV verweist die VAV zudem auf die entsprechende Eingabe der SBVg.